Freiwilligendienste sind verbindliche, vertraglich geregelte Formen bürgerschaftlichen Engagements, die Menschen aller Altersgruppen nutzen können, um sich zeitlich befristet und besonders intensiv zu engagieren. Die Freiwilligenagentur berät interessierte Freiwillige und Einsatzstellen träger- und themenfeldübergreifend zu allen Freiwilligendienstformen und vermittelt an geeignete Träger von Freiwilligendiensten.

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Mit Aussetzung der Wehrpflicht wurde der bisherige Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) abgelöst. Der Bundesfreiwilligendienst ist eine vertraglich geregelte Engagementform und ist als Bildungs- und Orientierungsjahr für Menschen über 16 Jahre in unterschiedlichen Lebenssituationen konzipiert. Der Einsatz kann in gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Organisationen aller gesellschaftlichen Bereiche erfolgen, z.B. in Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen, in Kultur-, Sport- und Umweltvereinen, im Rettungsdienst und in Krankenhäusern erfolgen.

  • abgeschlossene Schulausbildung ist Voraussetzung
  • Freiwilligendienst wird als Vollzeitdienst absolviert (40 Stunden pro Woche)
  • im Normalfall Dauer von 12 Monaten (Mindestdauer 6 Monate, Verlängerung auf max. 18 Monate möglich)
  • schriftlicher Vertrag zwischen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) und dem/der Freiwilligem
  • Einsatzstellen müssen sich vom BAFZA anerkennen lassen
  • Bewerbungen erfolgen in der Regel über landesweite Freiwilligendienst-Träger
  • Start ist prinzipiell jederzeit möglich, abhängig von Kapazitäten der Träger und Stellenangebot
  • Zahlung von Taschengeld und evtl. Verpflegungskostenzuschuss an den Freiwilligen (je nach Trägerkalkulation bis zu 330 Euro pro Monat)
  • Kindergeldfortzahlung ist möglich
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • verpflichtende Qualifizierungsangebote (ca. 1 Bildungstag pro Monat)
  • Zertifizierung
  • Einsatzstellen zahlen monatliche Einsatzstellengebühren an den Freiwilligendienst-Träger (Höhe ist abh. von Förderung und Trägerkalkulation)

Infoblatt zum BFD für Menschen bis 27 Jahre (PDF)

Übersicht BFD Träger in Sachsen-Anhalt (PDF)

  • Freiwilligendienst ist auch als Teilzeitdienst möglich (mind. 20,5 Stunden pro Woche)
  • Taschengeld und evtl. Verpflegungskostenzuschuss an den Freiwilligen richtet sich nach wöchentlicher Engagementzeit (je nach Trägerkalkulation bis zu 330 Euro pro Monat, für ALG-II-Empfänger*innen bis zu 200 Euro anrechnungsfrei)
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • verpflichtende Qualifizierungsangebote (ca. 1 Bildungstag pro Monat)
  • Zertifizierung
  • Einsatzstellen zahlen monatliche Einsatzstellengebühren an den Freiwilligendienst-Träger (Höhe ist abhängig von Förderung und Trägerkalkulation)

Infoblatt zum BFD für Menschen über 27 Jahre (PDF)

Übersicht über BFD-Träger in Sachsen-Anhalt (PDF)

Jugendfreiwilligendienste sind eine etablierte, verbindliche Engagementform für junge Menschen bis 27 Jahre. Neben sozialen Einsatzfeldern im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bieten sich Einsatzmöglichkeiten in der Kultur (FSJ Kultur), in Ganztagsschulen (FSJ Schule), in der Politik (FSJ im politischen Leben), im Umweltbereich (FÖJ) oder in der Denkmalpflege (FSJ Denkmal).

  • abgeschlossene Schulausbildung ist Voraussetzung
  • Vollzeit-Freiwilligendienst (40 Stunden pro Woche)
  • im Normalfall Dauer von 12 Monaten (Verlängerung bis 18 Monate möglich)
  • Start ist prinzipiell jederzeit möglich, Bewerbungszyklen folgen aber oft dem Schuljahres-Rhythmus (Bewerbungen im Frühjahr für den Start im August/September)
  • Bewerbungen erfolgen in der Regel über landesweite Freiwilligendienst-Träger (die oft auch BFD-Träger sind)
  • schriftliche Vereinbarung zwischen Projektträger, Einsatzstelle und Freiwilligen
  • Zahlung von Taschengeld (je nach Träger zwischen 250 und 380 Euro pro Monat) und evtl. Verpflegungskostenzuschuss an den Freiwilligen
  • Kindergeldfortzahlung ist möglich
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • verpflichtende (mehrtägige) Qualifizierungsangebote
  • Zertifizierung
  • Anerkennung als Vorpraktikum (z.B. für soziale Berufen) ist möglich
  • Einsatzstellen zahlen monatliche Einsatzstellengebühren an den Freiwilligendienst-Träger (Höhe ist abhängig von Förderung und Trägerkalkulation)

Infoblatt zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) (PDF)

Infoblatt zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) (PDF)

Infoblatt zum FSJ in weiteren Bereichen (PDF)