Die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im Umgang mit anderen Menschen ist groß, so dass das öffentliche Leben in den nächsten Wochen weitgehend zum Erliegen kommt. Neben Kitas und Schulen sind seit 18.03.2020 auch Geschäfte des Einzelhandels, Cafés und Restaurants, Sportstätten, Museen, Theater und viele andere öffentliche Einrichtungen bis mindestens 19.04.2020 geschlossen (siehe Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020). Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, besonders gefährdete Risikogruppen (kranke oder ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen) vor einer Ansteckung zu schützen und die Zahl der Neuinfektionen nicht exponentiell ansteigen zu lassen.
Die empfohlene Vermeidung sozialer Kontakte stellt natürlich insbesondere kranke, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Menschen vor große Herausforderung, zum Beispiel wenn Einkäufe notwendig sind. Engagement in der Nachbarschaft kann helfen, auch wenn hier einiges zu beachten ist, um gesundheitliche oder persönliche Risiken zu vermeiden.